Aus aktuellem Anlass: Wie sicher sind die Einlagen auf Tagesgeldkonten?

Mit der Zypernkrise ist die Einlagensicherung, die doch zumindest für Spareinlagen bis zu 100.000 Euro kein Thema mehr sein sollte, wieder in den Fokus der Anleger gerückt.

Doch die guten Nachrichten vorab: Erstens: Die EU-Finanzminister haben in der Nacht von Sonntag auf Montag dem Rettungsplan für Zypern zugestimmt.

Zweitens: Die liquiden Einlagen aller Kunden zypriotischer Banken werden bis zur Höhe von 100.000 Euro nicht angetastet. Doch für alle, die größere Guthaben insbesondere bei der Laiki Bank unterhalten, wird es bitter: Die Laiki-Bank wird in eine Good Bank und eine Bad Bank aufgespalten. Alle Forderungen über 100.000 Euro werden zusammen mit faulen Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen in die Bad Bank übergehen und dort ihrem Schicksal überlassen. Im Klartext kann das einen Komplettverlust bedeuten. Die bessere Hälfte, die Good Bank, geht mit den bis zu 100.000 Euro und zusammen mit neun Milliarden Schulden (Liquiditätshilfen der zypriotischen Nationalbank) in die Bank of Cyprus über. Dort können Einlagen über 100.000 Euro um bis zu vierzig Prozent gekürzt werden. Damit ist die am 16.3.13 von der EU geforderte Zwangsabgabe auf alle Einlagen vom Tisch. Die Kapitalmärkte zeigten sich erleichtert. Über die Reaktionen aus Zypern und die der vorwiegend russischen Großanleger der Laiki-Bank lagen uns zum Redaktionsschluss noch keine Berichte vor.

Dass trotz der auch im Zypern geltenden gesetzlichen Einlagensicherung einige Tage lang zur Diskussion gestanden hatte, dass auch Kleinanleger Teile ihres Erspartes verlieren können, hatte nicht nur auf der Mittelmeerinsel zu Beunruhigung, Empörung und Wut geführt. Auch hierzulande hat der Teil des jetzt verworfenen Rettungspaketes, wonach Einlagen privater Anleger unterhalb der 100.000-Euro-Grenze mit einer Zwangsabgabe belegt werden sollten, zu einer Verunsicherung der Sparer geführt. Wir betrachten es nicht als unsere Aufgabe, auf die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Aspekte des Bankenrettungsplanes für Zypern einzugehen, mit diesem Thema befassen sich derzeit genügend Medien. Unser Fokus liegt auf den Tagesgeldkonten. Über die Sicherheit der dort liegenden Einlagen ist zwar in letzten Tagen auch vieles gesagt und geschrieben worden, doch nicht alle Beiträge haben zu mehr Klarheit verholfen. Deshalb wollen wir heute einmal nicht die unterschiedlichen Zinsofferten, sondern die Unterschiede der angebotenen Einlagensicherssysteme thematisieren.

Die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro
(oder Gegenwert in Währung)

Schon vor den Diskussionen über Zwangsabgaben aller Guthaben, die auf Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten zypriotischer Banken liegen, war letztlich klar, dass diese in der gesamten EU per Gesetz vorgegebene Garantie nur so gut sein kann wie der jeweilige Garant. Wir erinnern nur an die kontroversen Berichte über die Güte der gesetzlichen Einlagensicherung im kleinen Estland. Denn wenn derzeit in Verbindung mit der gesetzlichen Einlagensicherung an mancher Stelle auch von einem Garantieversprechen der EU zu lesen ist: Das ist nicht so. Das EU-Parlament hat lediglich die Richtlinie bestimmt, wonach jedes Mitgliedland dafür Sorge tragen muss, dass die Einlagen bei seinen Banken für private Verbraucher bis aktuell 100.000 Euro durch einen Einlagensicherungsfonds abgesichert werden. Dazu wurden nationale Entschädigungseinrichtungen gebildet, in Deutschland die EdB, die von den jeweiligen Banken des Mitgliedslandes gespeist werden müssen. Jeder Sparer hat einen rechtlichen Anspruch auf Zahlungen aus diesen Einrichtungen – solange sie denn zahlungsfähig sind. Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bei Zahlungsunfähigkeit der nationalen Fonds mit Staatshilfen einzuspringen, besteht nicht. Damit ist der gesetzliche Einlagenschutz zum einen immer nur so viel wert wie die Summe der Mitglieder der jeweiligen Einrichtung. Zum anderen würde all diesen Fonds bei einem Kollaps aller Mitglieder die Puste ausgehen.

Besondere Sicherheit für deutsche Sparer

Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und der damalige deutsche Finanzminister Steinbrück hatten in der besonders kritischen Phase der Finanzkrise 2008 eine Staatsgarantie ausgesprochen. Diese Garantie wurde bis heute nicht nur nicht zurückgenommen, sondern aus aktuellem Anlass vor wenigen Tagen erneuert. Danach spannt der Staat ein allumfassendes Sicherheitsnetz für die privaten Kunden, falls einmal so viele Banken in Deutschland zusammenbrechen sollten, dass die Sicherungssysteme nicht mehr ausreichen. Jedem logisch denkenden Menschen müsste dennoch klar sein, dass auch eine solche Garantie nicht mehr eingelöst werden kann, wenn der deutsche Staat wie in den vergangenen Tagen der zypriotische von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht sein sollte. Doch eine solches Krisenszenario entbehrt in Deutschland jeder Grundlage. Es besteht absolut kein Anlass, sein Erspartes unter dem Kopfkissen zu horten, statt es auf einem Tagesgeldkonto zumindest eine kleine Verzinsung erwirtschaften zu lassen.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des BdB

Fast alle deutschen Banken inklusive der deutschen Töchter ausländischer Institute wie beispielsweise die ING-DiBa oder die Bank of Scotland sind Mitglied im Bundesverband deutscher Banken (BdB). Über dessen freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen aller Privatkunden der Mitgliedsbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung in Relation zu deren haftenden Eigenkapital, mindestens aber bis 1,5 Millionen Euro pro Anleger, geschützt (Ausnahme: Sicherungsgrenze von 250.000 Euro für Kunden der Bank of Scotland). Daraus ergibt sich eine praktisch unbegrenzte Einlagensicherheit, die allerdings auch an ihre Grenze stoßen würde, wenn mehrere große Mitglieder zahlungsunfähig würden. Auch in einem solchen Fall müsste dann theoretisch die Garantie der deutschen Regierung greifen, die unseres Wissens nicht auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt worden ist.

Die Institutshaftung bei den Sparkassen

1822direkt Tagesgeldkonto

Bei den Sparkassen, zu denen auch der Top-Anbieter 1822direkt zählt, gilt ein anderes System. Im Rahmen der Institutshaftung haben sich alle Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) verpflichtet, sich gegenseitig zu stützen. Ein Mitglied des DSGV kann somit nicht zahlungsunfähig werden, solange die anderen Mitglieder in der Lage sind, unterstützend einzuspringen. Für alle Kunden bedeutet das eine 100-prozentige Einlagensicherheit. Dass der deutsche Staat dennoch auch bei einer Schieflage eines Mitgliedes des DSGV einspringt, hat sich beispielsweise bei der Schieflage der WestLB gezeigt. Dieses Institut ist zwar letztendlich trotz milliardenschwerer Staatshilfen abgewickelt worden, doch musste dabei kein Sparer direkt bluten. Indirekt hat er das wie bei jeder Staatshilfe als Steuerzahler dennoch getan.

Die Sicherungseinrichtung des BVR

Bei allen genossenschaftlichen Instituten, die unter dem Dach des BVR stehen, gilt über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BVR eine 100-prozentige Einlagengarantie. Die genossenschaftliche Finanzgruppe verweist mit Stolz darauf, dass noch niemals in ihrer langjährigen Geschichte eines seiner Mitglieder einem Anleger auch nur eine Mark oder einen Euro schuldig geblieben ist. Sollte das einmal anders sein, würde auch hier die Staatsgarantie greifen.

Fazit

Die Aufregung auch der deutschen Sparer angesichts der Pläne, zur Rettung der maroden Banken Zyperns an den Spareinlagen privater Verbraucher zu knappern, ist nur zu gut verständlich. Darüber, ob rein theoretisch eine Zwangsabgabe auf Spareinlagen auch in Deutschland möglich wäre, streiten sich die Experten. Manche halten das aus verfassungsrechtlichen Gründen für undenkbar; andere verweisen auf den § 47 KWG, der eine solche Maßnahme zulassen soll. Der Sprecher des BVR sprach aktuell von einem Recht auf die Besteuerung von Kapitalanlegen, der Präsident des DSGV stellte das nicht direkt in Abrede, betonte aber, dass die außergewöhnliche Situation in Zypern nicht auf Deutschland übertragbar sei.

Da ist guter Rat teuer. Richtig ist sicher, dass derzeit kein deutscher Verbraucher um sein Erspartes fürchten muss und dass auch nicht erkennbar ist, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern könnte. Denn anders als die völlig aufgeblähten zypriotischen Banken verfügen die deutschen Banken über ein gut funktionierendes Geschäftsmodell. Schaden kann es sicher nicht, zukünftig noch verstärkter darauf zu achten, große Vermögen über 100.000 Euro nicht auf Tagesgeldkonten ausländischer Anbieter zu übertragen, ohne sich deren Einlagensicherungssysteme respektive die Bonität deren Mitglieder ein wenig genauer anzuschauen.

Eine absolute Sicherheit gibt es weder im Finanzwesen noch in irgendwelchen anderen Lebensbereichen. Doch mehr Garantien als die, die deutschen Sparern unter anderem für ihre Einlagen auf den bei uns erhältlichen Tagesgeldkonten geboten werden,, sind nirgendwo auf der Welt zu finden. Wir halten viel von objektiver Berichterstattung, aber wenig von der Verbreitung von Horrorszenarien. Insofern können wir die bei uns erhältlichen Produkte nach wie vor guten Gewissens empfehlen.

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