Einlagensicherung

Die Auswahl des Tagesgeldkontos sollte nie nur von der Höhe der erzielbaren Rendite bestimmt ein. Seit dem Ausbruch der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise im Herbst 2008, die nicht nur viele namhafte Institute in alle Welt in ihrer Existenz bedrohte, sondern manches Institut auch in die Insolvenz trieb und deutsche Anleger einer isländischen Bank Anleger um ihr Erspartes brachte, ist auch die Tagesgeld Sicherheit wieder in den Fokus der Anleger gerückt. Und spätestens seit dem Zusammenbruch der deutschen Noa Bank nur wenige Jahre nach ihrer Gründung ist deutlich geworden, dass auch eine liquide Anlage bei einer deutschen Bank Risiken ausgesetzt sein kann.

Gesetzliche Einlagensicherung

Doch die EU hat infolge dieser Ereignisse die Sicherheit für alle privaten Anleger gesetzlich verbessert: Die in allen EU-Ländern geltende, zuvor unterschiedlich gehandhabte gesetzliche Einlagensicherung wurde zum 1.1.2011 auf EU-Ebene harmonisiert und deutlich verbessert. Seitdem gilt eine in jeweiliges Landesrecht umgesetzte Vorgabe aus Brüssel, wonach alle Banken in einem EU-Land in einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds einzahlen müssen. Aus diesem Fonds werden die privaten Anleger im Fall der Insolvenz einer der Mitgliedsbanken bis zu einem Betrag von 100.000 Euro oder, in Nicht-Euro-Ländern-, bis zu dem Gegenwert in Währung, entschädigt. Doch die Tagesgeld-Sicherheit bei fast jedem deutschen Anbieter geht weit über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus, da fast alle deutschen Banken zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), einer freiwilligen Einlagensicherungseinrichtung angehören.

Freiwillige Einlagensicherungssysteme

Die privaten Banken sind mit wenigen Ausnahmen Mitglied im Bundesverband deutscher Banken e.V. (Bub), durch den die Einlagen ihrer Privatkunden in einer gewissen Relation zu ihrem Eigenkapital geschützt sind. Diese Garantiebeträge, die über den Tagesgeldkonto-Vergleich oder auch direkt über den BdB in Erfahrung gebracht werden können, stellen eine praktisch unbegrenzte Einlagensicherung dar. Derzeit liegen sie pro Kunde bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals, sollen aber ab 2015 bis 2025 schrittweise auf bis zu 8,75 Prozent abgesenkt werden. Auswirkungen haben diese Haftungsreduzierungen nur für sehr vermögende Privatanleger, denn selbst bei dem kleinsten Mitglied des BdB würde – eine unveränderte Eigenkapitalausstattung vorausgesetzt – die derzeitige Sicherungsgrenze von 1,15 Millionen Euro nach 2015 mit 437.500 Euro noch immer weit über dem gesetzlichen Garantiebetrag liegen.

Noch mehr Sicherheit bieten die Sparkassen, Landesbanken und genossenschaftlichen Institute. Sie sind jeweils Mitglied in einem Stützfonds ihrer Organisation, der eine Bestandssicherung für alle Mitglieder bedeutet und Anlegern damit eine tatsächlich unbegrenzte Einlagensicherung bietet. Die unterschiedlichen Sicherungssysteme können den Produkttests entnommen werden.

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