Tagesgeldkonto eröffnen

Auch wenn es sich bei einem Tagesgeldkonto in der Regel um ein Onlinekonto handelt, ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, Tagesgeldkonten in einer Bankfiliale zu eröffnen. Doch die besonders lukrativen Angebote kommen oft von Direktbanken und setzen zudem auch bei Filialbanken ein online eröffnetes und geführtes Konto voraus.

Wer darf ein Tagesgeldkonto eröffnen?

Grundsätzlich kann jede natürliche Person mit deutschem Wohnsitz ein Tagesgeldkonto eröffnen, sofern sie über das als Buchungskonto notwendige deutsche Girokonto verfügt. Für die technische Umsetzung ist zudem ein Internetanschluss und, bei mTAN-Verfahren, ein Mobiltelefon erforderlich. Da auch Tagesgeldkonten der Schufa gemeldet werden, ist zudem die Zustimmung zur Datenweiterleitung an die Schufa eine notwendige Voraussetzung.

Auch wenn manche Anbieter die Volljährigkeit des Antragstellers voraussetzen, ist in vielen Fällen die Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Minderjährige möglich. Das BGB kennt diesbezüglich keine Einschränkungen, das es sich um ein ausschließlich im Guthaben zu führendes Konto handelt. Erforderlich ist bei einem Tagesgeldkonto für ein noch minderjähriges Kind lediglich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das gilt auch für die Kontoangebote in unserem Vergleich.

Wie wird ein Tagesgeldkonto eröffnet?

Nachdem Sie in unserem Vergleich ein Konto gefunden haben, bieten die meisten Anbieter für die Eröffnung eines Onlinekontos zwei Möglichkeiten an: Der Kunde kann sich den Antrag zuschicken lassen und ihn ausgefüllt und unterzeichnet zurückschicken, oder er kann ihn online ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen und dann dem Anbieter zusenden. In beiden Fällen wird zur Identitätsprüfung ein besonderes Verfahren angeboten: das PostIdent Verfahren.

Dazu muss der Antragsteller mit den Kontounterlagen, seinem Personalausweis und einem noch nicht unterzeichneten PostIdent-Coupon, den er ebenfalls ausdrucken kann oder per Post erhält, die nächste Postfiliale aufsuchen. Dort wird von einem Postmitarbeiter die Identitätsprüfung durchgeführt und auf dem dann zu unterzeichneten PostIdent-Coupon bestätigt, der zusammen mit dem Kontoeröffnungsantrag versandt wird. Sobald der Anbieter diese Unterlagen erhalten hat, wird das Konto freigeschaltet.

Bei Tagesgeldkonten einer Filialbank kann der Kunde zur Identitätsfeststellung auch eine Filiale des Anbieters aufsuchen und die Kontounterlagen dann dort abgeben. Bei vielen Instituten ist für Bestandskunden eine Online-Kontoeröffnung ohne erneute Identitätsprüfung möglich.

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