Verrechnungskonto

Heutzutage gibt es etliche Möglichkeiten der Kapitalanlage, wobei alle Formen der Geldanlagen ihre Vor- und Nachteile haben. Ein Punkt, der zwar nicht zwingend ein Nachteil sein, jedoch durchaus beachtet werden muss, ist ein gegebenenfalls benötigtes festes Verrechnungskonto. Dabei handelt es sich um ein am Anlagekonto hinterlegtes Abbuchungs- bzw. Gutschriftskonto. Ein Verrechnungskonto muss für den allgemeinen Zahlungsverkehr zugelassen sein.

Das Verrechnungskonto in der Praxis

Wer beispielsweise ein Tagesgeldkonto eröffnet, kommt in der Regel nicht um die Angabe eines Verrechnungskontos herum. Transaktionen von bzw. auf das neue Tagesgeldkonto sind anschließend ausschließlich über dieses Verrechnungskonto möglich. Auf diese Weise können Kreditinstitute beispielsweise technisch sicherstellen, dass das Tagesgeldkonto nicht für den alltäglichen Zahlungsverkehr verwendet werden kann.

Doch auch im Bereich der Wertpapieranlagen existieren Verrechnungskonten. Wer ein Wertpapierdepot führen möchte, benötigt zwingend ein Girokonto als Verrechnungskonto. Alle Wertpapierkäufe bzw. Verkäufe haben eine entsprechende Gegenbuchung zufolge. Auch zum Beispiel Dividendengutschriften aus Aktienanlagen werden auf dem am Depot Verrechnungskonto gutgeschrieben.

»» Zur Übersicht: Tagesgeldkonten Lexikon
« Zur Tagesgeldkonten Startseite