Vermögenswirksame Leistungen

Als Vermögenswirksame Leistungen wird eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers bezeichnet, die dieser seinen Angestellten direkt auf ein Anlagekonto überweist und die der Vermögensbildung dienen soll.

Die Vereinbarung Vermögenswirksamer Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind keine vorgeschriebene Zahlung. Sie werden in der Regel zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften im Tarifvertrag vereinbart. Wenn dem Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag zugrunde liegt, können die Vermögenswirksamen Leistungen direkt zwischen dem Arbeitgeber und seinem Angestellten verhandelt werden und sind im Arbeitsvertrag festzuhalten. Die Höhe der Zahlungen kann je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich sein. In manchen Bereichen werden keine Vermögenswirksamen Leistungen bezahlt. Dieser Zuschuss stellt einen Teil des Arbeitsentgelts dar und muss daher genau wie das eigentliche Gehalt versteuert werden.

Staatliche Förderung

Da der Staat die Vermögensbildung fördert, zahlt er in bestimmten Fällen eine Arbeitnehmersparzulage. Um diese zu nutzen, ist es notwendig, die Vermögenswirksamen Leistungen für eine förderungsfähige Geldanlage – wie beispielsweise einen Bausparvertrag – zu verwenden. Da die Förderungsgrenzen jedoch immer enger werden, kommen immer weniger Arbeitnehmer in den Genuss der staatlichen Förderung. In diesem Fall kann die Anlageform frei gewählt werden. Da in der modernen Gesellschaft die Altersvorsorge zu einem immer drückenderen Problem geworden ist, haben bereits einige Gewerkschaften auf die Vermögenswirksamen Leistungen zugunsten eines Arbeitgeberbeitrags zur Altersvorsorge verzichtet.

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