Einlagensicherungsfonds

Einlagensicherungsfonds errichten die Banken als freiwillige, private Sicherungssysteme, mit denen Kundengelder gegen die Insolvenz eines Institutes geschützt werden. Damit ergänzen diese Fonds die gesetzliche Einlagensicherung, die der Staat bis zur Höhe von 100.000 Euro pro Anleger übernimmt. Die privaten Einlagensicherungsfonds reichen in ihrer Höhe weit über diese staatliche Garantie hinaus, in einigen Fällen bis in den Milliardenbereich.

Teilnahme an Einlagensicherungsfonds

Den Fonds gehören innerhalb einer Bankengruppe alle Institute an, für deutsche Banken ist das System nahezu flächendeckend installiert. Das bedeutet, wer bei einer deutschen Bank ein Tagesgeldkonto eröffnet, kann sich auf die Sicherung seines Geldes auch über die staatlich garantierten 100.000 Euro hinaus verlassen. Die Bank gibt diese Sicherung genau bekannt, bei der INGDiBa sind es beispielsweise 1,23 Milliarden Euro, bei 1822direkt gibt es gar keine Grenze, bei der Hanseatic Bank sind es 33 Millionen Euro pro Kunde. Dennoch muss nicht jede Bank einem Einlagensicherungsfonds beitreten, die Teilnahme ist freiwillig. Besonders bei ausländischen Banken sollten Anleger etwas genauer hinschauen und auf die Höhe der Einlagensicherung achten.

Funktionsweise der Einlagensicherungsfonds

Jede teilnehmende Bank zahlt in den Fonds alljährlich eine festgelegte Summe ein, wodurch das Vermögen der Einlagensicherungsfonds wächst. Im Gegenzug erhält diese Bank die Garantie, dass im Insolvenzfall ihre Kundengelder geschützt werden, sodass Tagesgeldanlagen inklusive Zinsen ausgezahlt werden können. Der Beitrag, den jede einzelne Bank zum Fonds leistet, hängt von ihrer Bonität und ihrem Umsatz ab. Die Fonds sind so konstruiert, dass sie als nahezu absolut sicher gelten können und selbst Kettenreaktionen – mehrere aufeinanderfolgende Insolvenzfälle – auffangen würden.

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