Sparbuch

Das Sparbuch verzeichnet die Ein- und Auszahlungen sowie die Zinsgutschriften auf einem Sparkonto. Ein Sparbuch ist die von einem Kreditinstitut auf den Namen eines bestimmten Sparers ausgestellte Urkunde, mit der das Kreditinstitut die Rückzahlung des ausgewiesenen Spareinlagenbetrages verspricht.

Berechnung von Vorschusszinsen

Hat ein Kreditinstitut einem Sparkontoinhaber das Recht eingeräumt, bis zu kalendermonatlich 2.000 Euro kündigungsfrei abzuheben, berechnet das Kreditinstitut bei darüber hinausgehenden Leistungen sog. Vorschusszinsen. Im Gegensatz zu dieser Regelung bei Spareinlagen erfolgt bei Abhebungen von einem Tagesgeldkonto keine Berechnung von Vorschusszinsen.

Das Sparbuch als qualifiziertes Legitimationspapier

Ein Sparbuch ist „qualifiziertes Legitimationspapier“ gemäß § 808 BGB. Ein qualifiziertes Legitimationspapier berechtigt ein Kreditinstitut, mit schuldbefreiender Wirkung an den Inhaber des Sparbuches eine Auszahlung zu leisten. Obwohl das Sparbuch einen bestimmten Namen enthält, darf das Kreditinstitut an jeden Sparbuchinhaber auszahlen. Andererseits muss das Kreditinstitut nicht an jeden Inhaber auszahlen: Das Kreditinstitut ist nur gegenüber dem im Sparbuch genannten Kontoinhaber zur Leistung verpflichtet.

Das Sparbuch als hinkendes Inhaberpapier

Da der Inhaber des Sparbuchs zwar berechtigt ist, vom Kreditinstitut die Auszahlung zu verlangen, das Kreditinstitut aber nicht ohne Legitimationsprüfung des Inhabers des Sparbuchs leisten muss, wird das Sparbuch auch als hinkendes Inhaberpapier bezeichnet. Bei Abhandenkommen des Sparbuches wird gemäß § 1023 ZPO ein Aufgebotsverfahren durchgeführt, mit dem die Sparurkunde für ungültig erklärt wird.

»» Zur Übersicht: Tagesgeldkonten Lexikon
« Zur Tagesgeldkonten Startseite