Erneut im Fokus: die Einlagensicherheit

Der zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Regierungen gefundene, derzeit aber noch nicht greifende Kompromiss zur Verbesserung der Einlagensicherung hat die Debatte um die aktuelle Sicherheit der Einlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten neu entfacht. Wir nehmen die Situation zum Anlass, die derzeit geltenden Sicherungseinrichtungen kurz zu erläutern.

Dass Einlagen aller privaten Verbraucher in der EU-Zone bis zum 100.000 Euro respektive dem Gegenwert in Währung im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt sind, dürfte hinlänglich bekannt sein. Doch wer oder was sorgt für diesen Schutz, und in wieweit bedeuten die bestehenden Sicherungseinrichtungen auch im Krisenfall einen Schutz der privaten Anlagen?

Viele deutsche Institute bieten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zudem einen Schutz für praktisch (Privatbanken) oder tatsächlich (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Landesbanken) unbegrenzte Einlagen. Wie kann ein so umfassender Schutz im Ernstfall gewährleistet werden?

Die gesetzliche Einlagensicherung

Alle Banken in der EU-Zone sind gesetzlich verpflichtet, die Einlagen privater Anleger durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung abzusichern. Darum, dass diese Verpflichtung auch eingehalten wird, muss sich niemand sorgen: Ohne die Zugehörigkeit zu einer solchen Einrichtung wird kein Institut zugelassen.

Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden jedem privaten Anleger bis zu 100.000 Euro pro Institut garantiert. Alle privaten Banken und alle Bausparkassen sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angeschlossen. Bei der EdB handelt es sich um eine Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Sie finanziert sich durch Beiträge ihrer Mitglieder.

Die Institutshaftung

Von der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtung befreit sind alle Institute, die sich wie die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken oder die Landesbanken verpflichtet haben, alle ihnen angeschlossenen Institute vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. In der Praxis bedeutet das, dass bei der Schieflage eines Institutes alle anderen der jeweiligen Gruppe einspringen müssen.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des BdB

Deutsche Privatbanken können die Einlagen ihrer Kunden über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB zusätzlich absichern. Die Höhe der pro Institut geltenden Sicherheitsgrenze richtet sich nach der Kapitalausstattung und ist derzeit auf 30 % des haftenden Eigenkapitals begrenzt. Nur bei neuen Mitgliedern wie der Bank of Scotland liegt die Haftungsgrenze in den ersten 3 Jahren bei 250.000 Euro pro Kunde. Derzeit gehören 170 Institute dem BdB an.

Wer sich dem Verband angeschlossen hat, ist ebenso wie der jeweilige maximale Haftbetrag pro Kunde durch eine Online-Anfrage beim BdB zu erfahren.

Was halten die verschiedenen Sicherungssysteme?

Der Schwachpunkt der oben beschriebenen Systeme ist anlässlich der Diskussionen um einen EU-weit verbesserten Anlegerschutz in den Fokus geraten: Über welche Mittel können die Sicherungseinrichtungen im Ernstfall tatsächlich verfügen?

Bislang gibt es keine gesetzliche Vorgabe darüber, wie denn die Einlagensicherungsfonds aufgefüllt werden müssen. Auch bei den Instituten, die eine Institutshaftung versprechen, gibt es aktuell keinen gesetzlich festgelegten Sicherheitstopf. Und selbst wenn in frühestens 12 Monaten alle Geldinstitute sukzessive eine Reserve in Höhe von 0,8 % des zu schützenden Anlagevolumens bilden müssen, würden diese Mittel bei einem größeren Bankencrash kaum ausreichen.

Sind Tagesgeldkonten dennoch sicher?

Wir möchten das mal so ausdrücken: Solange eine Bank oder auch ein Land innerhalb der EU-Zone zahlungsunfähig wird, werden die Regierenden alles dafür tun, dass private Anleger bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung entschädigt werden. Alles andere würde den kompletten Zusammenbruch des europäischen Bankensystems bedeuten, den niemand riskieren wird. Dass es aber über die 100.000 Euro hinaus zu Vermögensverlusten kommen kann, hat sich auf Zypern gezeigt.

So bleibt das Fazit, das zwar jedes Einlagensicherungssystem im Ernstfall nur so gut sein kann wie die Gemeinschaft seiner Mitglieder, private Anleger mit großer Wahrscheinlichkeit aber dennoch auf die gesetzliche Einlagensicherung vertrauen können. Wen allerdings alles zusammenbrechen sollte, wäre diese Aussage nicht mehr haltbar. Doch dann wären auch nahezu alle alternativen Geldanlagen in größter Gefahr. Wer ein nur sehr eng begrenztes Risiko bei voller Flexibilität über sein Erspartes eingehen möchte, dürfte auch heute schon mit einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto gut beraten sein.

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