Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren ist eines der am weitverbreitetsten Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsvorgang, bei dem der Zahlungspflichtige dem Empfänger des Geldes (Zahlungsempfänger) gestattet, von seinem Konto einen bestimmten, vorher festgelegten Geldbetrag abzubuchen.

Im Gegensatz zur Überweisung, bei der der (zahlungspflichtige) Kontoinhaber die Zahlung von seinem Konto veranlasst, wird bei dem Lastschriftverfahren der Vorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Bei erfolgter Lastschrift wird das Bankkonto des Zahlungspflichtigen belastet.

Es gibt zwei Arten des Lastschriftverfahrens: zum einen das Einzugsermächtigungsverfahren, bei dem der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger schriftlich ermächtigt, einen festgelegten Geldbetrag zu einem Fixtermin von seinem Girokonto einzuziehen, ohne dass die Bank des Zahlungspflichtigen in diesen Vorgang involviert ist, und zum anderen das Einzugsermächtigungsverfahren, bei dem die Bank des Zahlungspflichtigen die Zahlung vom Konto ihres Kunden auf das des Zahlungsempfängers veranlasst.

Der Unterschied zwischen dem Einzugsermächtigungs- und dem Lastschriftverfahren besteht darin, dass die Bank des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers tätig wird.

Üblicherweise werden Lastschriftverfahren bei der Erfüllung von Verträgen, etwa der Zahlung von Versicherungsbeiträgen, oder bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (GEZ-Gebühren, Miete, Zeitungsabonnements etc.) verwendet.

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