Fristentransformation

Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen haben verschiedene Geldanlageprodukte in ihrem Angebot. Die Zinssätze, die sie ihren Kunden gewähren, richten sich in erster Linie nach den Leitzinsen am Geld- und Kapitalmarkt. Doch auch die Laufzeit spielt bei der Konditionenvergabe eine wichtige Rolle.

Grundsätzlich erzielen Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen eine Zinsmarge durch die Kreditvergabe der angelegten Kundengelder. Die Kredite, die Banken auf der Aktivseite vergeben, haben sie vorher durch Kundengelder auf der Passivseite eingenommen. Kunden, die ihr Geld für 2 % anlegen, sind also Kapitalgeber für Kreditinstitute. Diese geben das gleiche Geld für zum Beispiel 5 % als Kredit an einen anderen Kunden raus. In der Regel ist in diesem Zusammenhang die Laufzeit beider Geschäfte gleich.

Diese Vorgehensweise, die auch als Fristenkongruenz bezeichnet wird, funktioniert jedoch nicht bei allen Anlagegeschäften. Im Bereich der Tagesgelder müssen Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen auf die Fristentransformation zurückgreifen, damit sie Margen erzielen können.

Was wird unter der Fristentransformation verstanden?

Die goldene Bilanzregel besagt, dass die Einlagen immer mit gleicher Laufzeit als Kredite vergeben werden sollten. Tagesgelder sind jedoch täglich fällig und können daher nicht mit der gleichen Frist weitergegeben werden. Aus diesem Grund werden die Fristen bei Tagesgeldkonten „transformiert“, was bedeutet, dass Kreditinstitute die Einlagen aus den Tagesgeldern als langfristige Kredite vergeben.

Diese Fristentransformation funktioniert, da die meisten Kunden die Gelder auf dem Tagesgeldkonto sehr lange parken und nicht verfügen. Auf diese Weise entsteht ein sogenannter Bodensatz, der von Banken als Kredit vergeben werden kann.

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