Termingeldkonto

Ein Termingeldkonto dient der Verbuchung einer Termineinlage. Termingelder sind bei Kreditinstituten für einen festen Zeitraum von mindestens einem Monat und zu einem festen Zinssatz unterhaltene Einlagen.

Termingelder als Festgelder oder Kündigungsgelder

Termingelder werden häufig in Fest- und Kündigungsgelder unterschieden. Einem Festgeld liegt eine Laufzeitvereinbarung zwischen Kreditinstitut und Einlageninhaber zugrunde. Die Fälligkeit der Einlage wird hierbei zum Laufzeitende verabredet. Anschließend kann eine Verlängerung (Prolongation) der Termineinlage zu dem dann aktuellen Zinssatz oder eine Fortführung des Guthabens als Sichteinlage erfolgen. Bis zum Fälligkeitstermin einer Termineinlage gilt der vereinbarte Zinssatz, ohne dass zwischenzeitliche Veränderungen der Marktzinsen berücksichtigt werden. Will der Inhaber der Termineinlage vorzeitig über sein Guthaben verfügen, verliert er gewöhnlich den Anspruch auf eine Verzinsung.

Kündigungsgelder sind dagegen solche Termingelder, bei denen eine Kündigungsfrist vereinbart ist. Vor der Verfügung über die Einlage muss der Kontoinhaber also zuerst kündigen und kann erst nach Ablauf der Kündigungsfrist über sein Guthaben verfügen. Vor der Kündigung hat diese Termineinlage den Charakter einer unbefristeten Anlage.

Das Termingeldkonto als Anlagekonto

Bei Fest- und Kündigungsgeldern werden die Zinsen am Fälligkeitstag des Anlagebetrages gutgeschrieben. Die Weiterführung eines Termingeldes über den ersten Fälligkeitszeitpunkt hinaus führt bei Mitanlage der Zinsen zu einem Zinseszinseffekt.

In der Regel liegt der Mindestbetrag für eine Termingeldanlage bei 5.000 Euro. Das Termingeldkonto ist ein reines Anlagekonto und kann nicht zu Zahlungsverkehrszwecken genutzt werden.

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