Quellensteuer

Verbraucher müssen in der heutigen Zeit die verschiedensten Steuern zahlen. Einige dieser Steuern müssen von den Verbrauchern im Rahmen ihrer Steuererklärung abgeführt werden. Andere Steuern werden hingegen direkt abgezogen, wenn sie anfallen. Diese Steuern werden auch als Quellensteuer bezeichnet.

Zur Quellensteuer gehört auch die Abgeltungssteuer. Anleger müssen ihre Kapitalerträge versteuern, sofern diese 801,00 EUR übersteigen. Diese Besteuerung wird bei allen Kapitalerträgen durchgeführt. Sie betrifft natürlich auch die Zinsen auf Tagesgeldkonten. Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen führen die Steuern sofort an das Finanzamt ab und schreiben ihren Kunden lediglich die versteuerten Kapitalerträge gut.

Quellensteuer bei Tagesgeldkonten

Alle Tagesgeldkonten werden mit einem variablen Zinssatz verzinst. Bekommen Anleger eine Zinsgutschrift auf ihrem Tagesgeldkonto, so müssen hierfür Steuern gezahlt werden. Die Besteuerung fällt dann an, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt oder dieser bereits ausgeschöpft ist.

Bekommen Anleger also 1.000,00 EUR an Zinsen, so sind mit dem maximal gestellten Freistellungsauftrag 801,00 EUR steuerfrei verfügbar. Die restlichen 199,00 müssen schließlich versteuert werden. Die 199,00 EUR werden mit 25 % Abgeltungssteuer (Quellensteuer) versteuert. Verbraucher haben keine Möglichkeit, diesen Steuerabzug zu verhindern, da er direkt von dem Kreditinstitut durchgeführt wird.

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