Postident-Verfahren

Eine Möglichkeit, um eine Person sicher zu identifizieren, ist das Postidentifikationsverfahren, das umgangssprachliche Postident-Verfahren. Anhand des vorgelegten gültigen Personalausweises oder Reisepasses wird festgestellt, dass derjenige auch tatsächlich der ist, als der er sich ausgibt. Er wird anhand des jeweiligen Ausweisdokumentes identifiziert, was dem Auftraggeber des Postident-Verfahrens anschließend so bestätigt wird.

Onlinebanken sowie Direktbanken und Deutsche Post AG

Das Postident-Verfahren wird von Kreditinstituten in den Fällen genutzt, in denen kein direkter persönlicher Kontakt zum Kunden besteht. Bei den Filialbanken und Sparkassen erübrigt es sich, weil die Mitarbeiter in den Haupt-, Zweig- und Nebenstellen am Ort dem Bankkunden gegenüber sitzen. Innerhalb des Kundengespräches wird dessen Personalausweis kopiert, oder der Kundenberater notiert sich handschriftlich die gewünschten Angaben. Direktbanken und Onlinebanken haben keinen persönlichen Kontakt zum Kunden.

Aufgrund eines Vertrages mit der Deutschen Post AG übernehmen deren Mitarbeiter das Postident-Verfahren am Ort. Der potentielle Bankkunde wird dort mit einem Vordruck des Kreditinstitutes vorstellig. Das Formular wird vom Mitarbeiter der Deutschen Post AG ausgefüllt, nachdem er anhand von Personalausweis oder Reisepass sein Gegenüber buchstäblich identifiziert hat. Die Weiterleitung des ausgefüllten Postident-Formulars an den Auftraggeber, also an die betreffende Direktbank oder Onlinebank, erfolgt direkt durch die Deutsche Post AG. Dem Betroffenen selbst entstehen durch das Postident-Verfahren keine Kosten.

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