Kirchensteuer

Einnahmen der Kirche durch den Staat

Innerhalb Deutschlands ist es so geregelt, dass die großen Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern Steuereinnahmen erhalten. Die Höhe der sogenannten Kirchensteuer richtet sich nach der jeweiligen Einkommenssteuer, die ein Steuerzahler zu entrichten hat.

Der Prozentsatz der Einkommenssteuer, der die Kirchensteuer ausmacht, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Derzeit sind 8% (Bayern und Baden-Württemberg) bis 9% (übrige Bundesländer) der Einkommensteuer als Kirchensteuersatz zu entrichten.

Entscheidend ist, dass die Kirchensteuer, bei der Zugehörigkeit einer Konfession, entrichtet werden muss und bei der Gehaltsberechnung gleich einbehalten wird.

Die Eintreibung der Kirchensteuer durch den Staat beruht in Deutschland auf sehr alten Verträgen zwischen beiden Organisationen und ist durch die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.

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