Günstigerprüfung

Für den Abschluss bestimmter Versicherungen oder sonstiger Finanzprodukte bietet der Staat entsprechende Zulagen. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn zum Beispiel die Altersversorgung gefördert werden soll. Die Zulage kann hierbei in einer direkten Geldzulage oder in der Ersparnis von Steuern liegen. Hierbei ist es für bestimmte Leute günstiger, wenn Sie die Steuererstattung in Anspruch nehmen, andere profitieren eher von einer direkten Geldzulage.

Dies hängt sehr oft von der Höhe des Einkommens und den zu zahlenden Steuern ab. Das Finanzamt prüft bei jedem einzelnen Steuerzahler, welche Form der Zulage für diesen günstiger ist. Hier spricht man von der sogenannten Günstigerprüfung. Der einzelne Bürger muss also nicht selbst abklären, welche Zulage ihm letztendlich mehr bringt. Dies wäre auch recht umständlich und oft nur mit einem größeren Aufwand zu bewerkstelligen.

Dem Bürger wird diese Arbeit daher durch die Organe des Staates abgenommen. Dies sicher auch deshalb, weil so der Anreiz größer ist, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

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