Dauerauftrag

Als eine der am häufigsten angewandten Möglichkeiten im Zahlungsverkehr dient der Dauerauftrag dazu, regelmäßig Geld von einem Konto auf ein anderes Konto zu transferieren. Daueraufträge sind dabei immer am Ausführungskonto hinterlegt.

Im Gegensatz zur sogenannten Lastschrift ergreift bei der Einrichtung dieser Zahlungsmöglichkeit demnach der Auftraggeber die Initiative zur Zahlung – nicht der Empfänger des Geldes.

In der Praxis werden Daueraufträge typischerweise immer dann verwendet, wenn es sich um regelmäßige Zahlungen handelt, deren Zahlbetrag immer konstant bleibt. Eine monatliche Sparrate, auf ein eigenes oder auch fremdes Sparkonto, wird in aller Regel per Dauerauftrag ausgeführt. Dabei legt der Zahlende alle relevanten Eckdaten seines Auftrages fest. Betrag, Kontodaten, Ausführungstag und Ausführungsrhythmus sind zur Einrichtung notwendig.

Wie bei klassischen Überweisungen kann auch im Rahmen des Dauerauftrages optional ein Verwendungszweck angegeben werden, welcher bei Sender und Empfänger als „Betreff“ erscheint.

Ein einmal eingerichteter Dauerauftrag kann jederzeit vom Auftraggeber geändert werden. Je nach technischer Grundlage des ausführenden Kreditinstitutes sind Änderungen jederzeit bis maximal 1 Tag vor der nächsten Ausführung des Dauerauftrages möglich.

Zahlungen, deren Zahlbetrag sich regelmäßig ändert, werden in der Regel nicht per Dauerauftrag vorgenommen – beispielsweise schwankende Telefonrechnungen. Diese sollten aus praktischen Gründen eher per Lastschrift (Einzugsermächtigung) beglichen werden.

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