Kann man auf Tagesgeldkonten Daueraufträge einrichten?

Das Tagesgeldkonto gehört zweifellos zu einer der am meisten genutzten Anlegeformen. Dabei handelt es sich um ein für kurzfristige Geldanlagen bestimmtes Anlagekonto ohne Kündigungsfristen. Seitens des Anlegers können jederzeit Ein- und Auszahlungen erfolgen.

Für den allgemeinen Zahlungsverkehr ist es jedoch in aller Regel nicht bestimmt. Daueraufträge einzurichten, die für Abbuchungen vom Tagesgeldkonto auf fremde Konten sorgen sollen, ist aus diesem Grund meist nicht möglich.

Aufgrund der Tatsache, dass Tagesgeldkonten nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr bestimmt sind, lassen die meisten Anbieter technisch keine Einrichtung von Daueraufträgen zu. Wäre das der Fall, könnten Anleger ihr verzinstes Tagesgeldkonto praktisch als „besseres“ Girokonto nutzen. Dies wünschen Kreditinstitute aus geschäftspolitischen Gründen nicht. Es ist auch der Grund, weshalb die meisten Anbieter von Tagesgeldkonten die Hinterlegung eines festen Verrechnungskontos vorschreiben. Buchungen sind dann nur zulasten bzw. zugunsten dieses Girokontos möglich. Meist muss dieses auch auf Namen des Tagesgeldkontoinhabers lauten und darf diesbezüglich nicht abweichen.

Daueraufträge zugunsten des Tagesgeldkontos

Einige Tagesgeldanlagen, vorwiegend Angebote, die ein kostenloses Girokonto beinhalten, wie beispielsweise das DKB Cash Konto, das netbank Tagesgeldkonto oder das Postbank Tagesgeld, ermöglichen das Einrichten von Daueraufträgen zugunsten des Tagesgeldkontos.

Aber auch hier sind Verfügungen vom Tagesgeldkonto jederzeit nur über Buchungen zulasten des entsprechenden Girokontos möglich.

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