Sparerpauschbetrag

Reduzierung des Sparerpauschbetrages

Der Sparerpauschbetrag oder Steuerfreibetrag für Kapitaleinnahmen wurde in den letzten Jahren erheblich reduziert. Er liegt nunmehr bei Einnahmen aus Kapitalanlagen in Höhe von 801 Euro jährlich für alleinstehende Steuerzahler. Bei Verheirateten kann von dem doppelten Betrag ausgegangen werden. Es ist sicher wichtig, dass Kapitalanlagen in dieser Hinsicht sehr genau überlegt werden müssen. Eventuell kann daran gedacht werden, Kapitalanlagen innerhalb der Familie zu verteilen.

Dem Betrag mit umfassender Beratung entgegentreten

Es soll schließlich so sein, dass eine einigermaßen gute Rendite nicht durch die Quellensteuer erheblich reduziert wird. Die Rendite soll schon naturgemäße wirtschaftliche Schwierigkeiten wie die Inflationsrate ausgleichen. Daher wird es am besten sein, wenn zu diesem Thema eine umfassende Beratung durch Spezialisten wie Bankfeuchleute oder Steuerberater erfolgt. So kann die optimale Verzinsung vor zu hohen Steuerzahlungen gerettet werden. Sicher ist es ratsam, wenn sich der Anlager ab einer bestimmten Anlagesumme rechtzeitig innerhalb dieses Bereichs umfassend aufklären lässt.

So können Enttäuschungen hinsichtlich unerwarteter Steuerzahlungen vermieden oder völlig ausgeschlossen werden.

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