Referenzkonto

Als Referenzkonto wird ein Konto bezeichnet, von dem Beträge auf ein Tages- oder Festgeldkonto eingezahlt werden oder auf dieses Summen der entsprechenden Konten fließen. Charakteristisches Merkmal für ein Referenzkonto ist also seine Ein- und Auszahlungsfähigkeit. Es wird deshalb manchmal auch als Verrechnungskonto bezeichnet und ist unbedingt notwendig, da die Anlagekonten selbst nicht über Transaktionsfähigkeiten verfügen. Dies bedeutet, es ist nicht möglich, von Tagesgeldkonten beispielsweise Geld per Dauerauftrag an den Vermieter zu bezahlen.

Referenzkonto unabhängig vom Tagesgeldkonto

Ein Referenzkonto ist folglich ein Girokonto. Dieses muss jedoch nicht unbedingt bei der Bank sein, bei der sich auch das Anlagekonto befindet. Theoretisch ist es möglich, beide Konten getrennt zu halten. Praktisch sind hierfür jedoch zwei Einschränkungen zu machen: Es könnte zum Beispiel sein, dass das Anlagekonto im Paket mit einem Girokonto abgeschlossen werden muss. In diesem Fall ist das Referenzkonto zwangsläufig das ebenfalls abgeschlossene Girokonto. Zudem „bestrafen“ manche Finanzinstitute ein Referenzkonto bei einem anderen Finanzinstitut, indem sie Gebühren für jede Transaktion mit dem Referenzkonto erheben. Der Zinsvorteil wird auf diese Weise komplett aufgebraucht.

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