Rating

Die Beurteilung der Bonität eines Schuldners wird auch als sogenanntes Rating bezeichnet. Die Bonität ist die Zahlungsfähigkeit, in die zum einen beispielsweise die finanzielle Situation des Betroffenen zum anderen aber auch Faktoren wie dessen Zahlungsmoral in der Vergangenheit einfließen. In der Praxis wird das Rating oft auch als Kreditrating bezeichnet.

Im Rahmen der Finanzkrise ist die Praxis des Ratings mehr und mehr in die Kritik geraten. Denn die Arbeit sogenannter Ratingagenturen, welche fortlaufend die Bonität von Emittenten an den Börsen beurteilen, hat durchaus auch für negative finanzpolitische Effekte gesorgt. Dennoch muss nüchtern betrachtet festgestellt werden, dass die Verfahrensweise einer Bonitätsbeurteilung, also auch die des Ratings, grundsätzlich immer ein legitimer maßgeblicher Bestandteil einer Kreditvergabe ist und auch sein muss.

Ratingagenturen stufen Schuldner in verschiedene Bonitätsklassen – sogenannte Ratingcodes – ein. So verwendet beispielsweise Moody’s Buchstaben als Wiedergabe der Bonitätsstärke. Die Einstufungen reichen von A bis D, wobei A einer guten Bonität entspricht. Zusätze in Form von 1 bis 3 sollen eine nochmals verfeinerte Einschätzung ermöglichen. Ein Schuldner mit „noch guter“ Bonität hätte demnach ein Rating von „A3“. Schuldner mit Rating „D“ können praktisch als zahlungsunfähig angesehen werden. An den Börsen gilt, dass Schuldner mit negativem Rating im Regelfall deutlich höhere Zinszahlungen an Gläubiger vornehmen müssen als Schuldner, die einen besseren Ratingcode vorweisen können.

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