NV-Bescheinigung

In der Regel sind alle Kapitalerträge, die von Anlegern erzielt werden, steuerpflichtig. Verbraucher können nur einen Teil in Höhe von 801,00 EUR von der Steuer befreien. Verheiratete haben die Möglichkeit, Kapitalerträge bis zu 1.602,00 EUR steuerfrei zu bekommen. Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, Zinserträge von der Steuer zu befreien. Diese Möglichkeit besteht nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis und ist den meisten Verbrauchern deshalb nicht bekannt. Es handelt sich dabei um die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

Mit NV-Bescheinigung sind alle Kapitalerträge steuerfrei

Die Nichtveranlagungsbescheinigung sorgt dafür, dass alle Kapitalerträge, die erzielt werden, komplett von der Steuer befreit sind. Personen, die eine solche Bescheinigung erhalten, müssen diese jedoch bei ihrem Kreditinstitut einreichen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung muss beim Finanzamt beantragt werden und wird nur Personen gewährt, die voraussichtlich keine Steuern zahlen müssen. Dazu zählen in der Regel Rentner oder Studenten. Diese Personenkreise haben ein Jahreseinkommen, welches unter dem Freibetrag liegt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird immer für drei Jahre ausgestellt und muss danach neu beantragt werden. Liegt eine NV-Bescheinigung vor, ist kein Freistellungsauftrag mehr erforderlich.

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