Kontoführungsgebühr

Kontoführungsgebühren werden von Kreditinstituten als Äquivalent für die Bereitstellung von Konten und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erhoben. Am häufigsten sind Kontoführungsgebühren beim Girokonto. Im regelmäßigen Rhythmus, monatlich oder quartalsweise, wird ein Festbetrag vom Girokonto eingezogen. Er dient zur Deckung der Aufwendungen der Bank für die Bearbeitung der Buchungen.

Was beeinflusst die Höhe der Kontoführungsgebühren?

Direktbanken bieten ihre Konten größtenteils unentgeltlich an. Kontoführungsgebühren werden von einigen Filialbanken gefordert. Zumeist stehen mehrere Kontomodelle zur Auswahl. Die Höhe der Kosten hängt von der Nutzung des Girokontos ab. Bei Einsatz des Onlinebanking geben Banken Rabatt auf den Kontoführungspreis, da der Kontoinhaber seine Zahlungen überwiegend selbst abwickelt.

Wichtig für den Kontoführungspreis ist, auf welche Weise der Kunde seine Kontoauszüge erhält (Online, per Post oder am Kontoauszugsdrucker), ob er eine Kreditkarte nutzt und wie viele Buchungen im Monat über das Konto laufen. Verschiedene Banken binden ihre Kontoführungsgebühren auch an Umfang und Art der monatlichen Zahlungseingänge. Bei regelmäßigen Lohn- und Gehaltszahlungen in entsprechender Höhe entfallen die Kontoführungsgebühren.

Werden für alle Bankkonten Gebühren verlangt?

Der Wettbewerb hat dazu geführt, dass für Einlagenkonten äußerst selten Gebühren berechnet werden. Spareinlagen werden immer gratis angelegt. Für Tagesgeldanlagen fallen ebenfalls keine Kontoführungsgebühren an. Tagesgeldkonten werden überall als kostenlose Konten angeboten.

»» Zur Übersicht: Tagesgeldkonten Lexikon
« Zur Tagesgeldkonten Startseite