Interbankenhandel

Der sogenannte Interbankenhandel wird am Interbankenmarkt vollzogen. Er beschreibt den Handel von Kreditinstituten untereinander.

Dabei gelten oftmals andere Konditionen, als sie an herkömmlichen Börsen bzw. Geld- und Kapitalmärkten zu finden sind. Ähnlich wie beim klassischen Wertpapierhandel, kann auch im Rahmen des Interbankenhandels praktisch jede Art Wertpapier gehandelt werden – beispielsweise Aktien, Anleihen, Kapital, Devisen oder Edelmetalle.

Auch der Interbankenhandel ist nicht risikolos. So gehen die handelnden Kreditinstitute durchaus Risiken ein, die sorgfältig kalkuliert werden sollten. Wie an den klassischen Börsen existieren beispielsweise grundsätzlich immer Marktpreisrisiken, die zu Verlustgeschäften führen können. Zudem bestehen die auch von herkömmlichen Börsen bekannten Adressausfallrisiken. Vor allem im Rahmen einer Geldleihe spielen diese Risiken eine große Rolle. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes, das sich Kapital von anderen Häusern geliehen hat, können den leihenden Kreditinstituten finanzielle Schäden entstehen.

Durch die aufgrund der Finanzkrise im Jahre 2008 ausgelöste Insolvenz der Großbank „Lehman Brothers“ kam der Interbankenhandel mit Kapital damals fast vollständig zum Erliegen. Eine solche Situation kann gesamtwirtschaftliche Schäden verursachen, weshalb die Zentralbanken zu dieser Zeit Kreditinstitute mit zusätzlichem Kapital versorgen.

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