Beratungsprotokoll

Beratungsprotokoll als Bestandteil der Kundenberatung

Die Ausfertigung eines Beratungsprotokolls bei der Anlageberatung dient dazu, das Beratungsgespräch zwischen einem Bankberater und seinem Kunden zu dokumentieren. Diese Dokumentation soll den Nachweis darstellen, dass der Kunde eine sachgerechte Aufklärung über die Finanzprodukte im Verkaufsgespräch mit dem Anlageberater erhalten hat.

Gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation

Seit dem 1. Januar 2010 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, über die Anlageberatung eines jeden Privatkunden ein Protokoll anzufertigen. Dieses Beratungsprotokoll wird nach Ablauf des Gesprächs vom Berater unterschrieben und dem Kunden ausgehändigt.

Im Beratungsprotokoll wird der Anlass des Gesprächs festgehalten, über welche Anlageformen gesprochen wurde und welche für den Kunden aufgrund seines Anlegerprofils infrage kommen. Kaufempfehlungen des Beraters werden ebenfalls notiert. Auch die Erfahrungen des Kunden mit Kapitalanlagen sowie dessen Risikobereitschaft werden dokumentiert.

Warum wird ein Beratungsprotokoll erstellt?

Ziel dieses Protokolls ist es, die Qualität und Transparenz der Beratung zu verbessern. Der Kunde soll besser davor geschützt werden, Finanzprodukte zu erwerben, die nicht seiner Zielsetzung entsprechen. Darüber hinaus wird der Nachweis geführt, dass der Anleger über Chancen und Risiken eines Investments aufgeklärt wurde.

Das Beratungsprotokoll bietet auch Sicherheit: Sollte es zu einem Rechtsstreit über Beratungsfehler zwischen Anleger und Bank kommen, ist eine genaue Dokumentation des Verkaufsgesprächs äußerst nützlich.

»» Zur Übersicht: Tagesgeldkonten Lexikon
« Zur Tagesgeldkonten Startseite