Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge aus?

Viele Kunden legen ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto an. Tagesgeldkonten sind immer attraktiv verzinst und flexibel. Kunden profitieren daher jedes Jahr von hohen Zinserträgen. Viele Verbraucher fragen sich jedoch, wie sich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge von Tagesgeldkonten auswirkt. Grundsätzlich muss auf alle Zinserträge Abgeltungssteuer gezahlt werden. Die Abgeltungssteuer betrifft daher auch Tagesgeldkonten. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger bestimmte Summen jedoch von der Abgeltungssteuer befreien.

Welche Zinserträge müssen versteuert werden?

Jeder Anleger kann einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801,00 EUR stellen. Zinserträge, die diese Summe nicht überschreiten, sind von der Abgeltungssteuer befreit. Das betrifft auch Erträge auf Tagesgeldkonten. Ist kein Freistellungsauftrag gestellt oder wird die vorgenannte Summe überschritten, müssen Anleger die Zinserträge ihrer Tagesgeldkonten versteuern. Verbraucher müssen dann die kompletten Zinserträge mit 25 % versteuern. Kreditinstitute sind verpflichtet, diesen Prozentsatz automatisch an das Finanzamt abzuführen. Anleger erhalten daher die Zinsgutschrift nicht in voller Höhe. Von den gutgeschriebenen Zinsen ist die Abgeltungssteuer bereits abgezogen. Die Zinsen auf Tagesgeldkonten sind, genau wie die Zinsen anderer Anlagen, nicht von der Abgeltungssteuer befreit.

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