Wie werden Tagesgeldzinsen versteuert?

Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinheitlicht. So werden auch Zinseinnahmen, welche mit Anlagen auf Tagesgeldkonten erwirtschaftet werden, grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% belegt. Der Steuersatz von 25% erhöht sich effektiv jedoch leicht, denn neben der Abgeltungssteuer fällt auch ein sogenannter Solidaritätszuschlag an. Effektiv ergibt sich für den Sparer eine Abgabe von knapp 26,4%.

Die Besteuerung der Erträge im Detail

Steuern auf Kapitalerträge werden erst dann fällig, wenn der sogenannte Sparerpauschbetrag des Anlegers ausgeschöpft ist. Je nach persönlicher Situation des Betroffenen beläuft sich dessen Höhe auf 801 Euro (Ledige) bzw. 1602 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten). Erst ein darüber liegender jährlicher Zinsertrag wird versteuert. Wie beschrieben, fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, dessen Höhe sich auf 5,5% in Höhe der zu zahlenden Abgeltungssteuer beläuft. Werden Steuern fällig, führt das kontoführende Kreditinstitut diese direkt ans örtliche Finanzamt ab.

Wichtig: Die Einrichtung des Sparerpauschbetrages muss grundsätzlich seitens des Sparers erfolgen. Vergisst er dies, ist nach einem Steuerabzug keine Korrektur mehr durch die Bank bzw. Sparkasse möglich. Der Steuerpflichtige kann zu Unrecht abgezogene Steuern dann lediglich im Rahmen seiner Einkommensteuer erstattet bekommen. Dazu wird ihm vom betreffenden Kreditinstitut eine Steuerbescheinigung ausgestellt.

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