Wie werden Freistellungsaufträge richtig verteilt?

Was muss dabei beachtet werden?
Als Anleger sollte man sich regelmäßig um seine Anlagen kümmern – wenigstens einmal jährlich. Der Grund dafür liegt unter anderem im sogenannten Freistellungsauftrag, der es Sparern ermöglicht, steuerfreie Kapitalerträge zu erzielen. Dieser sollte ideal auf die genutzten Anlagen bzw. verschiedenen Kreditinstitute verteilt werden.

Es ist sehr wichtig, den zur Verfügung stehenden Maximalbetrag des Freistellungsauftrages gegenüber den genutzten Kreditinstituten richtig zu verteilen. Dies geschieht einfach per Auftrag des Kunden, wobei immer offizielle Formulare zu nutzen sind. Formlose Freistellungsaufträge sind aus steuerlichen Gründen unzulässig.

Anleger sollten darauf achten, den möglichen Maximalbetrag nie zu überschreiten. Sonst droht Ärger durch das Finanzamt. Für Alleinstehende beträgt die Freistellungssumme insgesamt 801 Euro jährlich. Steuerlich zusammen veranlagte Ehegatten können insgesamt 1602 Euro freistellen. Wird bei verschiedenen Kreditinstituten angelegt, gilt es, diese Summe auch vollständig zu verteilen. Denn sonst droht „unnötiger“ Steuerabzug. Dieser wäre lediglich später im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigierbar.

Bei der Verteilung der Freistellungssumme sollten Anleger ihren Freibetrag immer zuerst für die Anlageformen nutzen, deren Ertrag kalkulierbar ist. In der Regel sind das verzinsliche Kapitalanlagen. Für Fonds oder Ähnliches, bei denen die Höhe des steuerpflichtigen Ertrages vorab nicht genau bestimmt werden kann, sollten erst im Anschluss ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Auf diese Weise erfolgt die Verteilung der Freistellungssumme meist am Vorteilhaftesten für den Anleger.

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