Wie unterscheiden sich Tagesgeldkonto und Sparbuch?

Die wohl am häufigsten genutzte Form für kurzfristige Geldanlagen sind Tagesgeldkonten. Doch auch klassische Sparbücher finden für solche Zwecke nach wie vor Anwendung. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Kontoarten liegt in der mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist der Sparbücher, die gesetzlich vorgegeben ist.

Zudem ist der Ertrag eines Tagesgeldkontos im Regelfall höher als der eines Sparbuches. Dies hängt unter anderem mit meisten höheren Betriebskosten des Sparbuches zusammen.

Über die Kündigungsfrist bei Sparbüchern

Möchte ein Anleger über sein Guthaben, das auf einem Sparbuch hinterlegt ist, zugreifen, ist grundsätzlich eine Kündigung nötig – meist drei Monate vorher. Diese Regelung trifft auf Beträge über 2000 Euro je Kalendermonat zu. Innerhalb dieser Grenze muss nicht gekündigt werden. Versäumt oder verzichtet ein Anleger auf eine solche Kündigung, werden ihm bei Verfügung sogenannte Vorschusszinsen berechnet. Deren Höhe beläuft sich in der Regel auf einen Viertel des Habenzinssatzes für die Dauer der Kündigungsfrist.

Ein Beispiel:

Ein Sparer verfügt einen ungekündigten Betrag in Höhe von 20.000 Euro von einem Sparbuch, dessen Bestand aktuell mit 0,5% verzinst wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

1) 20.000 Euro – 2000 Euro (frei verfügbarer Betrag je Kalendermonat) = 18000 Euro

2) 18.000 Euro x 0,125 % (0,5% / 4) x 90 Tage = 20250 / 36000 = 5,625 Euro

Der Vorschusszins beläuft sich demnach auf 5,63 Euro. Dieser wird im Rahmen der nächsten Zinsgutschrift berechnet.

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