Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?

Die gesetzliche Einlagensicherung fällt bei Gemeinschaftskonten zunächst prinzipiell so hoch aus wie für Einzelkunden, also sind durch den Gesetzgeber 100.000 Euro pro Anleger geschützt. Bei einem Ehepaar sind es automatisch 200.000 Euro.

Nun legt, auf einem gemeinschaftlich genutzten Tagesgeldkonto, nicht jedes Mitglied die gleiche Summe an, zudem erreicht nicht jedes Mitglied die Maximalsumme von 100.000 Euro. Die Frage stellt sich also, wie das Geld bis oder unterhalb dieser Summe auf die Mitglieder der Gemeinschaft aufgeteilt wird, wenn die Bank in den Konkurs gehen sollte.

Einlagensicherung pro Kunde

Die Einlagensicherung gilt de jure – unabhängig von der Höhe etwaiger verlorener Gelder – pro Kunde, sodass jeder Kunde als natürliche Person einen gesonderten Anspruch auf Entschädigung erwirbt, nicht etwa die Gemeinschaft als Ganzes.

Sollte es zum Insolvenzfall der Bank kommen, werden die Gelder anteilig auf die Kunden entsprechend ihrer vorherigen Einlage verteilt, was nur dann problematisch werden könnte, wenn die Einlage pro Kunde oder in der Summe aller Kunden des Gemeinschaftskontos die Einlagensicherung überstieg.

Wenn beispielsweise drei Inhaber eines Gemeinschaftskontos insgesamt 400.000 Euro auf diesem verwahrt hatten und die Bank bis 300.000 Euro entschädigt, müssen die Kunden als einzelne juristische Personen darstellen, wie viel ein jeder entsprechend seinen Einzahlungen erhält. Das bedarf unter Umständen einer internen Klärung der Kontogemeinschaft.

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