Was bedeutet Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein Fonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der die Guthaben der Bankkunden schützt, und zwar bei sämtlichen privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz gilt für alle Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Behörden. Dabei werden vor allem Spar-, Sicht- und Termineinlagen sowie Sparbriefe geschützt, nicht jedoch Verbindlichkeiten. Diese Einlagensicherung ist für Tagesgeldkonten dabei genauso gültig wie für normale Girokonten.

Sinn und Zweck der Einlagensicherung ist der, dass Kunden einer Bank ihr dort gespartes Vermögen nicht verlieren, wenn die Bank aus irgendeinem Grund in die Insolvenz abrutschen sollte. Deshalb gibt es eine Art gesetzlich vorgeschriebenen „Rettungsschirm“, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Sie versichert seit 2011 das Bankguthaben jedes Anlegers auf bis zu 100.000 Euro. Wenn die Bank eines Kunden beispielsweise untergeht, der Kunde jedoch 110.000 Euro auf seinem Tagesgeldkonto bei dieser Bank hatte, bekommt er immerhin 100.000 Euro zurück.

Größere Geldsummen werden von der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken abgesichert. Es gibt eine Reihe von Instituten, die verschiedene Sicherungen zu unterschiedlichen Konditionen anbieten, wie z.B. der Bundesverband öffentlicher Banken oder Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Nach wie vor übernimmt im Insolvenzfall die EdB die Sicherung der ersten 100.000 Euro eines jeden Anlegers, erst darüber greift der Schutz der freiwilligen Sicherungseinrichtung.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung

Die aktuellen freiwilligen Einlagensicherungsbeträge finden Sie, in tabellarischer Form, in der Übersicht der Tagesgeld Anbieter.

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