Änderungen bei der Einlagensicherung

Zum Jahresende hat die Europäische Kommission unter anderem neue Regeln für die gesetzliche Einlagensicherung beschlossen, durch die der Schutz der privaten Anleger erhöht werden soll. Da die Einlagensicherheit bei der Auswahl von Tagesgeldkonten eine nicht unerhebliche Rolle spielt, haben wir die Neuerungen zusammengefasst.

Vorab erlauben wir uns den Hinweis, dass die am 18.12.13 verabschiedeten neuen Regeln, denen das EU-Parlament und alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben, rückwirkend die bisherigen Sicherungsmaßnahmen doch erheblich infrage stellen. Denn ein durch die gesetzlichen Einlagensicherungsfonds in allen EU-Staaten pro Person und Bank gesicherter Sockelbetrag von 100.000 Euro (oder der Gegenwert in der Landeswährung) wurde allen Sparern in der EU bislang schon zugesichert. Allerdings gab es bisher keine Vereinbarungen dafür, wie die jeweiligen Einlagensicherungseinrichtungen in den Mitgliedsländern denn gespeist werden. Den Sparern blieb gar nichts anders übrig, als für den Krisenfall, die Zahlungsunfähigkeit ihres Anlageinstituts, auf die dann ausreichende Finanzkraft aller anderen Mitglieder im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zu vertrauen.

Neu: eine anteilige Deckung aller durch die Einlagensicherung garantierter Gelder

Das soll zukünftig anders sein: Das EU-Parlament hat unter anderem die Auffüllung, oder, falls in einem Land noch gar nicht vorhanden, die Bildung von Sicherheitstöpfen beschlossen. In jedem EU-Land (Ausnahme Frankreich) müssen diese Haftungstöpfe innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 0,8 % der den Sparern garantierten Beträge aufgefüllt werden. Nur Frankreich konnte eine Sonderregelung erreichen; für dieses Mitgliedsland gilt eine Auffüllung auf 0,5% der unter die Einlagensicherung fallenden Beträge. Innerhalb der Länder ist vorgesehen, dass die angeschlossenen Institute je nach ihrer Bonität Einzahlungen in den nationalen Sicherungstopf leisten.

Nicht nur die Quantität der Sicherungstöpfe, auch die Qualität der dort anzusammelnden Beträge wurde erstmals exakt bestimmt. Demnach muss es sich bei bis zu 70 % des notwendigen Sicherungsbetrages um Bareinlagen handeln; maximal 30 % dürfen über Zahlungszusagen der angeschlossenen Institute gewährleistet werden. Damit sind die Garantien, die sich insbesondere die deutschen Sparkassen bisher gegenseitig gegeben haben, nur noch bedingt ausreichend.

Neu: verkürzte Zahlungsfristen

Schritt für Schritt verkürzt werden sollen auch die Fristen, die zum Ausgleich der Gläubigeransprüche eingeräumt wurden. Derzeit müssen Anleger, deren Bank zahlungsunfähig geworden ist, 20 Tage auf die Rückzahlung ihres durch die Einlagensicherung gedeckten Sparvermögens warten. Ab dem 1.1.2019 soll diese Frist nur noch 15 Tage betragen, mit Wirkung vom 1.1.2021 auf 10 Tage verkürzt werden und ab dem 1.1.2024 das Endziel von nur noch 7 Tagen erreicht haben.

Was bedeuten die Neuerungen für deutsche Sparer?

Einlagen auf Tagesgeldkonten bei deutschen Instituten sind mit wenigen Ausnahmen weit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus abgesichert. Für alle, die auf diese zusätzlichen Sicherungssysteme vertrauen, wird die Sicherheit ihrer Einlagen deshalb durch die neuen Regeln nicht verbessert. Sollten die im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung gebildeten Fonds nicht ausreichen, kämen auch heute schon wie für die Beträge oberhalb von 100.000 Euro die freiwilligen Sicherungssysteme der Anbieter wie beispielsweise der Einlagensicherungsfonds des BdB oder aber die Institutshaftung der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken zum Tragen.

Doch wer die noch immer attraktiven Neukundenangebote mancher deutscher Anbieter wie beispielsweise das der ING-DiBa oder der 1822direkt nicht in Anspruch nehmen kann und sich auf der Suche nach einer noch akzeptablen Verzinsung an ausländische Anbieter wendet, bekommt eine bessere Sicherheit. Er muss sich zukünftig nicht mehr mit der Bonität der Banken des Landes beschäftigen, in dem sein favorisierter Anbieter seinen Sitz hat, sondern kann sich voll auf den bestmöglichen Zinssatz konzentrieren. Oder mit anderen Worten: Die gesetzliche Einlagensicherung in Estland oder Lettland ist dann ebenso viel wert wie die in den Niederlanden oder in Österreich, wo die derzeitigen Top-Anbieter MoneYou, RaboDirect und DenizBank ihren Sitz haben.

Derzeit kein geändertes Anlageverhalten notwendig

Doch tatsächlich muss derzeit kein Tagesgeldkunde wegen der geänderten EU-Richtlinien über einen Austausch seiner Gläubigerbank nachdenken: Zum einen erfolgt die Auffüllung der nationalen Sicherungstöpfe in so kleinen Schritten, dass die in 10 Jahren tatsächlich zur Verfügung stehenden Haftungsgelder in allen Mitgliedsländern, die bisher keine Vorsorge betrieben haben, nur sehr langsam anwachsen werden. Zum anderen bieten die lettische PrivatBank und die estnische Big Bank, deren gesetzliche Einlagensicherungen durch die neuen Regeln langfristig betrachtet nicht mehr infrage gestellt werden müssen, derzeit gar keine Tagesgeldkonten an.

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